... zum sogenannten VOLMER_ERLASS (VISA-Frage)!!!

Die Art und Weise der Behandlung des Themas in den Medien und seitens einiger Politiker ist der Sache nicht dienlich, unangemessen und peinlich. Der Grundsatz 'im Zweifel für die Reisefreiheit' sollte auch heute noch gelten! Es ist bedauerlich, dass ein Erlass, der Behörden einen größeren humanitären Entscheidungsspielraum gegeben hat, aufgehoben und jüngst durch andere restriktive Direktiven ersetzt wurde. Es passt ins Bild unserer 'christdemokratischen' Freunde, eine Missbrauchsdebatte mit wahren Horrorszenarien über die Flut von Prostituierten und Kriminellen aus dem Osten anzukurbeln, dabei mit eigener Politik immer wieder die Angst vor dem 'bösen Ausländer' in den Mittelpunkt des politischen Handelns zu stellen. Behörden wurden nie der Verpflichtung zur Prüfung von Einzelfällen und Sachverhalt entbunden, der Verdacht krimineller Machenschaften führte immer per Gesetz zur VISA-Ablehnung. Die Neuregelung des Verfahrens 2000 war aus humanitären und rechtsstaatlichen Gründen überfällig. Es durfte nicht sein dass Beamte rechtens willkürlich oder korrumpierbar Kindern Besuchsreisen zu Eltern oder Elternteilen oder zu schwerkranken Angehörigen ohne Begründung verweigern konnten. Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbände waren sich in dieser Beurteilung einig. Unverständlich ist dass heute rot-grün mit Gesetzesänderung zum 01.01.2005 einen Rückzieher macht und im Aufenthaltsrecht (§77) sagt, das die Versagung eines Visums keiner Begründung mehr bedarf. Mit dieser Rolle rückwärts wird wieder Willkür Tür und Tor geöffnet - ein Schritt in Richtung große Koalition?

Mike Ladwig - April 2005