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MIKE's Position zur Einwanderungspolitik

Menschenrechte statt Nützlichkeit


Die aktuelle Situation

Aktuell wird im Bundestag ein unstrittig notwendiges Einwanderungsgesetz diskutiert. Der rot-grüne Gesetzentwurf orientiert sich stark an der Frage der wirtschaftlichen Nüzlichkeit für Deutschland. Er erkennt aber auch zum Teil humanitäre Fluchtursachen an. Laut CDU-Aussagen wird er im Bundesrat aber keine Chance haben.
Signalisierte Kompromisse lassen das Gesetz zum Zuwanderungsverhinderungsgesetz werden. Streichung der Anerkennung nichtstaatlicher, wie Existenzvernichtung oder geschlechtsspezifisches als Fluchtursache, droht.

Offene Grenzen für Menschen in Not

Für einen demokratischen Rechtsstaat muss gelten: "Freie Zuwanderung für Menschen in Not". Das Grundrecht auf Asyl muss bei Flucht vor Menschenrechtsverletzungen, vor Katastrophen und auch bei nichtstaatlicher, wie geschlechtsspezifischer Verfolgung gelten.

Klar definierte Rechtsansprüche auf Einwanderung

Auch Menschen, die nicht aus Notlagen kommen, dürfen keiner behördlichen Willkür unterliegen. Einwanderung muss möglich sein bei:
- völkerrechtlichen Ansprüchen, wie Familienzusammenführung
- Nachweis eines Arbeits- und/oder Studienplatzes
- Gründung eines Unternehmens

Mike Ladwig - Februar 2003