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MIKE's Position zur Einwanderungspolitik
Menschenrechte statt Nützlichkeit
Die aktuelle Situation
Aktuell wird im Bundestag ein unstrittig notwendiges Einwanderungsgesetz diskutiert.
Der rot-grüne Gesetzentwurf orientiert sich stark an der Frage der wirtschaftlichen
Nüzlichkeit für Deutschland. Er erkennt aber auch zum Teil humanitäre
Fluchtursachen an. Laut CDU-Aussagen wird er im Bundesrat aber keine Chance haben.
Signalisierte Kompromisse lassen das Gesetz zum Zuwanderungsverhinderungsgesetz
werden. Streichung der Anerkennung nichtstaatlicher, wie Existenzvernichtung
oder geschlechtsspezifisches als Fluchtursache, droht.
Offene Grenzen für Menschen in Not
Für einen demokratischen Rechtsstaat muss gelten:
"Freie Zuwanderung für Menschen in Not". Das Grundrecht auf Asyl muss bei Flucht
vor Menschenrechtsverletzungen, vor Katastrophen und auch bei nichtstaatlicher, wie
geschlechtsspezifischer Verfolgung gelten.
Klar definierte Rechtsansprüche auf Einwanderung
Auch Menschen, die nicht aus
Notlagen kommen, dürfen keiner behördlichen Willkür unterliegen.
Einwanderung muss möglich sein bei:
- völkerrechtlichen Ansprüchen, wie Familienzusammenführung
- Nachweis eines Arbeits- und/oder Studienplatzes
- Gründung eines Unternehmens
Mike Ladwig - Februar 2003